Seite 39 die Leistungsfähigkeit beim Beklagten bis Ende 2021 zwischen 3‘200 und 3‘800 Franken. Mithin hat er für den gesamten Barunterhalt der Kinder alleine aufzukommen. 1.7 Leistungsdauer Die Klägerin beantragt, die Kinderunterhaltsbeiträge über die Volljährigkeit hinaus bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung des Kindes festzulegen. Der Beklagte hat sich dazu nicht geäussert.