Seite 27 Mehrkosten Verpflegung Das Kantonsgericht hat B___ für ein Pensum von 90 % eine Pauschale für Mehrkosten Verpflegung von CHF 180.00 und für ein Pensum von 100 % eine solche von CHF 200.00 pro Monat zugestanden. Die Parteien haben dazu nicht Stellung genommen.