Das Bundesgericht hat im Jahre 2000 eine Kilometerpauschale von CHF 0.50 als zu tief eingestuft15. Hier überzeugt der pragmatische Ansatz der Ausserrhoder Steuerverwaltung, die - abhängig von der gefahrenen Kilometerzahl - eine degressive Pauschale zur Anwendung bringt16. Demzufolge ist hier aufgrund des relativ kurzen Arbeitsweges eine Pauschale von CHF 0.70 einzusetzen.