In Berücksichtigung von Ferien und Feiertagen geht das Obergericht von 230 Arbeitstagen pro Jahr (46 Arbeitswochen à 5 Arbeitstage) und einer Gesamtstrecke pro Arbeitstag von 21,4 km (2 x 10,7 km) aus. In der neueren Lehre wird überzeugend für eine Kilometerpauschale von CHF 0.70 plädiert14. Das Bundesgericht hat im Jahre 2000 eine Kilometerpauschale von CHF 0.50 als zu tief eingestuft15. Hier überzeugt der pragmatische Ansatz der Ausserrhoder Steuerverwaltung, die - abhängig von der gefahrenen Kilometerzahl - eine degressive Pauschale zur Anwendung bringt16.