Die monatliche Prämie für die Grundversicherung beläuft sich ab 1. Januar 2016 auf CHF 193.10 (O1Z 15 2, act. B 33/4). Für das Jahr 2016 sind allfällige Selbstbehalte und die Prämienverbilligung noch nicht bekannt. Aufgrund der grundsätzlich gleich gebliebenen Verhältnisse kann indessen davon ausgegangen werden, dass B___ weiterhin in den Genuss verbilligter Prämien kommt. In Berücksichtigung allfälliger selbst zu tragender Krankheitskosten sowie Franchisen geht das Gericht von künftigen Gesundheitskosten von CHF 175.00 pro Monat aus.