Aus der Bescheinigung der Atupri Krankenkasse für das Jahr 2014 ergebe sich, dass pro Monat nach Abzug der Prämienverbilligung eine zu bezahlende Prämie von rund CHF 110.00 verbleibe. Von den Krankheitskosten von CHF 7‘251.60 habe die Kasse lediglich CHF 2‘557.80 übernommen. Den Restbetrag von CHF 4‘693.80 habe er selbst tragen müssen. Auch wenn davon auszugehen sei, dass in Zukunft keine so hohen Kosten mehr anfielen, sei die Annahme von Gesamtgesundheitskosten unter CHF 350.00 pro Monat unhaltbar (O1Z 15 2, act. B 1, S. 6 f.).