Obwohl ihr die diversen Arztzeugnisse und seine gesundheitlichen Probleme bekannt gewesen seien, sei sie im Rahmen der Bedarfsberechnung nicht über den Mindestbeitrag für die Krankenkasse gemäss KVG hinausgegangen. Im Bereich der Prämienverbilligung sei sie von Mutmassungen ausgegangen, anstatt die Umstände genau abzuklären. Die Prämienverbilligung für das Jahr 2014 habe CHF 1‘260.00 betragen. Aus der Bescheinigung der Atupri Krankenkasse für das Jahr 2014 ergebe sich, dass pro Monat nach Abzug der Prämienverbilligung eine zu bezahlende Prämie von rund CHF 110.00 verbleibe.