Krankenkassenprämien Das Kantonsgericht hat auf die Aussage des Beklagten abgestellt, er sei zuversichtlich, in Zukunft die Prämien verbilligt zu erhalten und es hat gestützt darauf einen Betrag von CHF 100.00 pro Monat eingesetzt (O1Z 15 1, act. B 2, E. 5.3.3, S. 24). Die Klägerin nahm dazu keine Stellung. Der Beklagte liess vorbringen, die Vorinstanz habe den Sachverhalt hier falsch festgestellt. Obwohl ihr die diversen Arztzeugnisse und seine gesundheitlichen Probleme bekannt gewesen seien, sei sie im Rahmen der Bedarfsberechnung nicht über den Mindestbeitrag für die Krankenkasse gemäss KVG hinausgegangen.