Seit dem 1. April 2016 lebt der Beklagte alleine in einer 4 Zimmer-Wohnung in S___. Der Mietzins beträgt, inkl. Nebenkosten, CHF 1‘160.00 pro Monat (O1Z 15 2, act. B 41/7). Diesen Betrag erachtet das Obergericht vor dem Hintergrund, dass die Wohnung für die Besuche der Kinder eine gewisse Grösse aufweisen sollte, als angemessen.