Entsprechend erzielte er von Januar bis April 2016 ein Nettoeinkommen (inkl. Zulagen) von CHF 25‘132.45 (O1Z 15 2, act. B 46/1). Dies ergibt einen Betrag von CHF 6‘283.00 pro Monat plus Anteil 13. Monatslohn von CHF 491.70 (Grundlohn CHF 6‘720.00 ./. 12.2 % Abzüge = CHF 5‘900.00 : 12 = CHF 491.70 Anteil 13. Monatslohn), total also CHF 6‘775.00. Da die Zulagen nicht jeden Monat gleich hoch ausfallen, geht das Gericht von einem aktuellen monatlichen Nettoverdienst von CHF 6‘750.00 aus. 1.3.5 Künftiges Einkommen B___ Es stellt sich die Frage, ob beim Beklagten für die Zukunft von einer weiteren, positiven Lohnentwicklung ausgegangen werden kann.