Seite 19 und Erwerbsfähigkeit von B___ veranlasst (O1Z 15 2, act. B 22). Der Gutachter, Dr. med. I___, Leitender Arzt am Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden, gelangte im Oktober 2015 im Wesentlichen zum Schluss (O1Z 15 2, act. B 25, S. 38 f.), B___ habe unter einer Anpassungsstörung (ICD-10: F42.23) gelitten, wobei neben Depressivität und Sorgen auch Gefühle von Apathie, Erschöpfung, Insuffizienz und Ärger beteiligt gewesen seien. Diese Anpassungsstörung könne heute als überwunden gelten.