Er verweise auf die diesbezüglichen ärztlichen Zeugnisse von Dr. med. K___ vom 2. September 2014 und 17. Januar 2015. Auch die Arbeitgeberin bestätige, dass seine Leistungsfähigkeit immer noch eingeschränkt sei und der Beschäftigungsgrad nicht habe erhöht werden können. In diesem Zusammenhang seien L___ und M___ von der Klinik N___ als Zeuginnen zu befragen. Eine am Kantonsspital St. Gallen begonnene Weiterbildung habe er wieder abbrechen müssen (Zeugin O___).