Umso mehr als er den Wunsch hege, sich beruflich weiter zu entwickeln. Höher qualifizierte Arbeiten (ohne Führungsaufgaben), die es erlaubten, an das früher erzielte Einkommen anzuknüpfen, seien also durchaus möglich und zumutbar. In diesem Zusammenhang werde beantragt, sowohl beim Gesundheitsamt des Kantons Thurgau als auch beim Spital J___ die möglichen Löhne für spezielle Aufgaben im Pflegebereich abzuklären (O1Z 15 1, act. B 29).