Vor seinem Burnout habe der gut ausgebildete Berufungsbeklagte als Leiter des Pflegedienstes gearbeitet und im Jahre 2012 ein Nettojahreseinkommen von CHF 99‘053.00 erzielt, was pro Monat CHF 8‘254.40 ergebe. Es dürfe angenommen werden, dass er sich nach der Kündigung dieser Stelle und einer Auszeit wieder aufgefangen habe und die neue, schlechter bezahlte und darüber hinaus lediglich 90 %- Stelle nur eine Übergangslösung darstelle. Mittelfristig, d.h. spätestens ab 1. Januar 2016, sei dem Berufungsbeklagten deshalb ein hypothetisches Einkommen in der soeben erwähnten Höhe anzurechnen.