In Anbetracht der hohen Wohnkosten der Eltern sei eine Kürzung des Wohnkostenanteils nicht gerechtfertigt. Den im Vergleich mit den landesweiten Durchschnittskosten etwas geringeren Lebenskosten im Kanton Appenzell Ausserrhoden werde genügend Rechnung getragen, indem die ermittelten Unterhaltsbeiträge nicht auf-, sondern abgerundet würden (O1Z 15 1, act. B 1, S. 2 und 5 f.). Vor seinem Burnout habe der gut ausgebildete Berufungsbeklagte als Leiter des Pflegedienstes gearbeitet und im Jahre 2012 ein Nettojahreseinkommen von CHF 99‘053.00 erzielt, was pro Monat CHF 8‘254.40 ergebe.