Damit resultiere (auf 50 Franken gerundet) ein Unterhaltsbeitrag von CHF 700.00 bis zum 12. Geburtstag und danach von CHF 950.00. Diese Beiträge würden keine Änderung erfahren, auch wenn der Vater ab 1. Januar 2015 ein höheres Nettoeinkommen von CHF 6‘781.00 erziele. Weil die Kinder bei Erreichen der Mündigkeit ihre Ausbildungen kaum beendet hätten, sei der Unterhalt in Höhe von CHF 950.00 pro Kind und Monat bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung festzulegen (O1Z 15 1, act. B 2, E. 5.5 und 5.6, S. 35 ff.). Seite 17 1.2 Vorbringen der Parteien