Für die Einkommensklasse von monatlich netto CHF 5‘900.00 bis CHF 6‘800.00 ergebe sich gemäss Tabelle für eines von drei Kindern zwischen dem 7. und 12. Altersjahr ein monatlicher Bedarf von CHF 944.00 und vom 13. Altersjahr an von CHF 1‘211.00. Davon seien die Familienzulagen von je CHF 200.00 sowie die Krankenkassenprämienverbilligung von je CHF 67.00 abzuziehen. Damit resultiere (auf 50 Franken gerundet) ein Unterhaltsbeitrag von CHF 700.00 bis zum 12. Geburtstag und danach von CHF 950.00. Diese Beiträge würden keine Änderung erfahren, auch wenn der Vater ab 1. Januar 2015 ein höheres Nettoeinkommen von CHF 6‘781.00 erziele.