Seite 14 2. Sachliche und örtliche Zuständigkeit, Prozessvoraussetzungen Die Berufungserklärungen erweisen sich in Berücksichtigung des Umstandes, dass das Zirkular-Urteil des Kantonsgerichts den Parteien während der Gerichtsferien über Weihnachten/Neujahr zugestellt worden war (Art. 145 Abs. 1 lit. c ZPO) und der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag fiel (Art. 142 Abs. 3 ZPO) als fristgerecht (Art. 311 Abs. 1 ZPO).