a) Nach rechtzeitig verlangter Begründung liess B___ (Berufungskläger, Berufungsbeklagter und Beklagter, nachfolgend Beklagter genannt) gegen das Scheidungsurteil vom 17. Juli 2014, dessen Zustellung in begründeter Ausfertigung am 23. Dezember 2014 erfolgt war (act. B 5/127) mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 2. Februar 2015 die Berufung erklären; er verlangt die Überprüfung der Unterhaltsbeiträge an die Kinder sowie an die geschiedene Ehefrau (O1Z 15 2, act. B 1). Weiter wird die Aufhebung der Nachzahlungspflicht für die ausstehenden, mit Massnahmeentscheid vom 27. Mai 2014 festgesetzten Kinder- und Ehegattenbeiträge beantragt.