d. Die Darlehensschuld des Beklagten gegenüber H1___ und H2___ gemäss Darlehensvertrag vom 25. November 2009 (CHF 20'000.00) verbleibt beim Beklagten. e. Die Klägerin hat dem Beklagten innert sechs Monaten nach Vollstreckbarkeit einen güterrechtlichen Ausgleichsbetrag von CHF 30'000.00 zu bezahlen. Zur Sicherstellung dieses Ausgleichsbetrags wird auf dem Grundstück Nr. XXX, Grundbuch F___, zu Gunsten des Beklagten eine Grundpfandverschreibung im Betrage von CHF 30‘000.00 im 2. Rang, Pfandvorgang CHF 535‘000.00, errichtet. Im Grundbuch ist für diese Grundpfandverschreibung ein Höchstzinsfuss von 5 % einzutragen.