Seite 10 Die Klägerin wird verpflichtet, für die Entlassung des Beklagten aus der Solidarschuldnerschaft gegenüber der Appenzeller Kantonalbank bezüglich der auf der Liegenschaft lastenden Grundpfandschulden besorgt zu sein. c. Die Darlehensschuld gegenüber G1___ und G2___ gemäss Darlehensvertrag vom 15. Oktober 2009 (CHF 100'000.00) wird von der Klägerin zur Rückzahlung übernommen. Die Klägerin wird verpflichtet, für die Entlassung des Beklagten aus der Solidarschuldnerschaft gegenüber G1___ und G2___ bezüglich der Darlehensschuld besorgt zu sein.