Seite 7 5/35/1). Die Einigungsverhandlung fand am 21. Mai 2013 statt (act. B 5/19). Die Anhörung der drei Töchter erfolgte am 29. Mai 2013 (act. B 5/25). Mit Schreiben vom 4. Juni 2013 wurde den Parteien ein Vorschlag für eine mögliche Scheidungsvereinbarung zugestellt (act. B 5/28). Mit Entscheid vom 21. Juni 2013 (Verfahren Nr. ER3 13 91) wurde dem Beklagten und den Kindern im Rahmen vorsorglicher Massnahmen das Recht zugestanden, jeweils den 1. Sonntag pro Monat (10:00 Uhr bis 19:00 Uhr) miteinander zu verbringen.