4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. in der Berufungsantwort (Verfahren O1Z 15 1): 1. Die Berufung sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Sachverhalt A. Übersicht Die Parteien haben am 27. April 2001 in St. Gallen geheiratet. Aus der Ehe gingen die Töchter C___, geboren am XX.XX.2001, D___, geboren am XX.XX.2003, und E___, geboren am XX.XX.2005, hervor (K3Z 13 17, act. 10). Die Parteien erklärten übereinstimmend, seit Juli 2010 getrennt zu leben (K3Z 13 17, act. 19, S. 2). B. Prozessgeschichte vor Kantonsgericht