Seite 6 1. Die Ziffern 5, 6, 7 und 9 lit. f des Urteils des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 17. Juli 2014 seien aufzuheben. 2. Der Berufungskläger sei zu verpflichten, an den Unterhalt der drei Töchter mit Wirkung ab Rechtskraft monatlich im Voraus einen Kinderunterhaltsbeitrag von je CHF 750.00 zu bezahlen. 3. Der Berufungskläger sei zu verpflichten, an den Unterhalt der Berufungsbeklagten mit Wirkung ab Rechtskraft bis 31. Dezember 2021 monatlich im Voraus CHF 600.00 zu bezahlen.