Der Berufungsbeklagte sei zu verpflichten, der Berufungsklägerin an den Unterhalt der Kinder C___, D___ und E___ monatlich und monatlich im Voraus, jeweils auf den ersten eines jeden Monats zahlbar, folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: - vom 7. bis zum vollendeten 12. Altersjahr je CHF 900.00 pro Kind - vom 13. Altersjahr bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung je CHF 1‘200.00 pro Kind - jeweils zuzüglich allfälliger Kinder- und / oder Ausbildungszulagen.