b) Der hälftige Miteigentumsanteil des Beklagten am Grundstück Nr. XXX (in F___), Grundbuch F___, sei mit Rechtskraft der Ehescheidung auf die Klägerin zu übertragen. Die Klägerin übernimmt (mit Schuld- und Zinspflicht ab Rechtskraft der Scheidung) als Gegenleistung die gesamte auf dem Grundstück lastende Grundpfandschuld von CHF 535‘000.00 (CHF 535‘000.00 Inhaber-Papierschuldbrief Nr. 2632, 1. Pfandstelle, Höchstzinsfuss 10 %, voll belehnt) gegenüber der Appenzeller Kantonalbank, Appenzell, sowie die Darlehensschulden der Parteien gegenüber G1___ und G2___