___, D___ und E___ monatlich im Voraus, jeweils auf den ersten eines jeden Monats zahlbar, folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: - bis zum erfüllten 12. Altersjahr je CHF 900.00 pro Kind (jeweils zuzüglich die Kinder- und / oder Ausbildungszulagen) - vom 13. Altersjahr bis zum erfüllten 18. Altersjahr und darüber hinaus bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung (auch über die Volljährigkeit hinaus) je CHF 1‘200.00 pro Kind (jeweils zuzüglich die Kinder- und / oder Ausbildungszulagen). Die ganze Erziehungsgutschrift sei der Mutter anzurechnen.