im erstinstanzlichen Verfahren: 1. Es sei die am 27. April 2001 in St. Gallen geschlossene Ehe der Parteien nach Art. 114 ZGB zu scheiden. 2. Die gemeinsamen Kinder C___, geboren am XX.XX.2001, D___, geboren am XX.XX.2003 und E___, geboren am XX.XX.2005, seien unter die elterliche Sorge der Mutter zu stellen, bei der sie auch wohnen.