b. A___ hat dem Beklagten innert sechs Monaten nach Vollsteckbarkeit einen güterrechtlichen Ausgleichsbetrag von CHF 30‘000.00 zu bezahlen. Zur Sicherstellung dieses Ausgleichsbetrags wird auf dem Grundstück Nr. XXX, Grundbuch F___, zu Gunsten von B___ eine Grundpfandverschreibung im Betrage von CHF 30‘000.00 im 2. Rang, Pfandvorgang CHF 535‘000.00, errichtet. Im Grundbuch ist für diese Grundpfandverschreibung ein Höchstzinsfuss von 5 % einzutragen.