2. B___ wird verpflichtet, A___ an den Unterhalt der Kinder monatlich und monatlich im Voraus folgende Beiträge, zuzüglich allfälliger Kinder- bzw. Ausbildungszulagen, zu bezahlen: vom 7. Altersjahr bis zum vollendeten 12. Altersjahr je CHF 700.00 vom 13. Altersjahr bis zur Volljährigkeit resp. bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung je CHF 950.00. Die Unterhaltsbeiträge sind jeweils über die Volljährigkeit hinaus der Mutter zu bezahlen, solange das Kind im Haushalt der Mutter lebt und keine eigenen Ansprüche gegenüber dem Vater stellt bzw. einen anderen Zahlungsempfänger bezeichnet.