4.5.2 Rechtliches Höhe und Dauer des nachehelichen Unterhalts hängen voneinander ab. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit eines Ehegatten ist daher unter Umständen trotz des Grundsatzes der Periodizität die Dauer der Unterhaltspflicht entsprechend zu erhöhen70. Während die herrschende Lehre einen Ausgleich grundsätzlich befürwortet, hat das Bundesgericht in zwei neueren Entscheiden einmal eine Vorfinanzierung von Unterhaltsbeiträgen71 und einmal eine Verlängerung der Unterhaltspflicht72 abgelehnt. Allerdings sind die Sachverhalte, die den zwei erwähnten Bundesgerichtsentscheiden zugrunde liegen, mit dem vorliegenden nicht vergleichbar: