3.3.6 Insgesamt erachtet das Obergericht die Berechnung der Ersatzforderungen durch die Vorinstanz in deren Urteil vom 17. Juli 2014 (E. 9.6), die Vorschlagsberechnung und Berechnung der Forderung aus Güterrecht (E. 9.7) sowie das abschliessende Fazit (E. 9.8) als überzeugend und sachgerecht. Diesen Ausführungen kann das Obergericht sich vollumfänglich anschliessen und es kann somit grundsätzlich auf die zutreffenden Erwägungen verwiesen werden. 3.4 Aufgelaufene Unterhaltsschulden