Seite 45 Miteigentumsanteils CHF 327‘500.00 betrage, habe die Klägerin den Beklagten demzufolge über die Schuldübernahme hinaus mit CHF 10‘000.00 zu entschädigen (S. 53). […] Die Klägerin zähle als aktuelle Schulden in Zusammenhang mit der Liegenschaft die Hypotheken gegenüber der Appenzeller Kantonalbank von CHF 535‘000.00, das Darlehen ihrer Eltern von CHF 100‘000.00 und das Darlehen der Eltern des Beklagten von CHF 20‘000.00 auf. Zudem sei der vom Beklagten geltend gemachte investierte Erbvorbezug zu berücksichtigen.