Ein vorgängiger interner Schuldübernahmevertrag sei nicht notwendig, die Schuld könne sogar gegen den Willen des bisherigen Schuldners übernommen werden. In einer zusätzlichen Erklärung hätten die Eltern H1___/H2___ bestätigt, dass sie die Übernahme des ihrem Sohn gegebenen Darlehens von CHF 20‘000.00 durch ihre Schwiegertochter so verstanden hätten, dass (bei entsprechender Anerkennung durch das Gericht) ihr Sohn B___ bezüglich des ganzen Darlehens befreit werde.