Die Vorinstanz hat praxisgemäss die per 1. Januar 2014 aktualisierte Tabelle, welche auf den Empfehlungen des Zürcher Jugendamtes basiert und bei welcher der Wohnkostenanteil - aufgrund der im Kanton Appenzell Ausserrhoden wesentlich tiefer liegenden Wohnkosten - um 30 % reduziert wird, zur Anwendung gebracht. Für das 7. bis 12. Altersjahr nahm sie einen Barbedarf von CHF 944.00 und ab dem 13. Altersjahr einen solchen von CHF 1‘211.00 an. Davon wurden die Familienzulagen von je CHF 200.00 sowie die Krankenkassenprämienverbilligung von je CHF 67.00 in Abzug gebracht.