Es ist die Gesamtbelastung zu berücksichtigen26. Das Alter der berechtigten Person sowie die (gelebte) Ehedauer und die während der Ehe gewählte Aufgabenteilung haben, unabhängig vom Vorhandensein von Kindern, ebenfalls Auswirkungen auf die Eigenversorgungskapazität der berechtigten Person27. Gemäss der bundesgerichtlichen