Mehrkosten für Verpflegung können als Teil der unumgänglichen Berufskosten als weiterer Zuschlag zum monatlichen Grundbetrag berücksichtigt werden17. Zu beachten ist allerdings, dass die Arbeitgeberin von B___ ein Personalrestaurant betreibt und die Mahlzeiten den Angestellten vergünstigt abgibt. Konkret wird Essen ca. 30 % und Getränke sogar ca. 50-60 % günstiger abgegeben. Für 100 g eines Fleischgerichtes oder Salat bezahlen die Angestellten CHF 2.00, 100 g eines vegetarischen Gerichtes kosten CHF 1.80. Im Durchschnitt würden die Mitarbeitenden 6 bis 12 Franken pro Mahlzeit ausgeben (O1Z 15 1, act. B 49).