Versicherungen Für die Privathaftpflicht- und Hausratversicherung hat die Vorinstanz den Parteien je einen Betrag von CHF 30.00 pro Monat zugestanden. Dieser wurde von keiner Seite kritisiert und kann daher auch für die obergerichtliche Berechnung übernommen werden. Arbeitsweg Die Vorinstanz hat dem Beklagten für den Arbeitsweg monatliche Kosten von CHF 230.00 zugestanden (O1Z 15 1, act. B 2, E. 5.3.3, S. 25). Zu dieser Position der Bedarfsberechnung haben sich die Parteien nicht geäussert.