Gemäss den Richtlinien beträgt der Grundbetrag für eine alleinstehende Person CHF 1'200.00 pro Monat. Dieser deckt die Aufwendungen für Nahrung, Kleidung und Wäsche einschliesslich deren Instandhaltung, Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und / oder Gas etc. Bei Vorliegen einer Wohn- / Lebensgemeinschaft kann der Grundbetrag nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts herabgesetzt werden, sofern beide Konkubinatspartner über ein Einkommen verfügen8.