Die Berufungsantwort ging am 1. April 2015 beim Obergericht ein (O1Z 15 2, act. B 15). b) Auch A___ (Berufungsklägerin, Berufungsbeklagte und Klägerin, nachfolgend Klägerin genannt) liess mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 2. Februar 2015 Berufung erklären (O1Z 15 1, act. B 1). Sie ersucht ebenfalls um Abänderung der Unterhaltsbeiträge für die Kinder und sie persönlich sowie um eine Anpassung des Ausgleichsbetrages aus der beruflichen Vorsorge und verschiedene Modifikationen im Güterrecht. Die Berufungsantwort datiert vom 12. März 2015 (O1Z 15 1, act. B 21).