a. Die sich im hälftigen Miteigentum der Parteien befindliche eheliche Liegenschaft in F___ (Grundstück Nr. XXX, Grundbuch F___), wird der Klägerin zu Alleineigentum übertragen. b. Die Klägerin übernimmt die alleinige persönliche Schuldpflicht für die auf dem Grundstück liegenden Grundpfandschulden von CHF 535'000.00 (Inhaber-Papierschuldbrief Nr. 2632, 1. Pfandstelle, Höchstzinsfuss 10 %, voll belehnt) gegenüber der Appenzeller Kantonalbank, 9050 Appenzell.