7. Vorstehende Unterhaltsbeiträge gemäss den Ziffern 5 und 6 basieren a. auf dem Landesindex der Konsumentenpreise, berechnet vom Bundesamt für Statistik, Stand Mai 2014, von 99,5 Punkten (Dezember 2010 = 100,0 Punkte). Sie werden auf jeden 1. Januar proportional dem Indexstand im vorangegangenen November angepasst, gemäss nachstehender Formel: neuer ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Indexstand Unterhaltsbeitra g ursprünglichem Indexstand.