Am selben Tag wurde dem Beklagten im Verfahren betreffend Abänderung der vorsorglichen Massnahmen (Verfahren Nr. ER3 13 298) das Recht eingeräumt, seine drei Töchter am ersten Wochenende (Samstag und Sonntag) pro Monat zu sich auf Besuch zu nehmen (act. B 5/61/9).