3. Kosten und Entschädigungen Im Anzeigeverfahren werden vom Anzeiger in der Regel keine Kosten erhoben20. Wird der Aufsichtsbeschwerde keine Folge gegeben, so können dem Beschwerdeführer Kosten auferlegt werden, wenn er persönliche Interessen verfolgt hat, wie beispielsweise die Diffamierung der Behörde. Ist die Beschwerde ausschliesslich in öffentlichem Interesse erhoben worden, ist auf die Überbindung von Kosten zu verzichten21.