Diese Frage könne jedoch erst an der mündlichen Verhandlung abschliessend beantworten werden, da der Vermieter sein Rechtsbegehren auch an der Verhandlung noch ändern könne. Ebenso sei den Beschwerdeführern erklärt worden, dass bei deren Nichterscheinen – je nach Streitwert – eine Klagebewilligung, ein Entscheid oder ein Urteilsvorschlag ausgefällt werde und es ansonsten keine weiteren Konsequenzen für diese habe. Weiter erklärte sie diesen, dass deren Teilnahme jedoch sinnvoll wäre, da das Gesetz einen Schlichtungsversuch vorsehe, bevor das Gericht