Auf Grund dessen, dass die Beschwerdeführer informiert worden seien, dass sich das Gericht fast immer am Ergebnis der Schlichtungsbehörde orientiert, hätten sie den Forderungen des Vermieters nachgegeben. Aus Sicht der Beschwerdeführer wäre die Einführung eines schriftlichen Protokolls für Schlichtungsverhandlungen von Nutzen, damit die Aktionen der Behörde kontrolliert werden können.