Seite 6 Befolgung, organisatorische Massnahmen gerügt werden13. Praktische Anwendungsfälle sind beispielsweise: Sonstige Verletzungen von Amtspflichten, ungebührliches Verhalten von Gerichtspersonen, Unregelmässigkeiten in der generellen Verfahrensführung14. Dabei muss – was für Gerichtspersonen gilt – auch für Vermittler als Teil der Justizbehörden gelten. Folglich sind die einzelnen Vorwürfe der Beschwerdeführer darauf zu prüfen, ob diese Inhalt einer Aufsichtsbeschwerde im vorgenannten Sinn sein können.