1.3.2. Zu unterscheiden ist, ob sich die Aufsichtsbeschwerde gegen eine bestimmte Verfügung, bzw. gegen einen bestimmten Entscheid richtet oder ob das Verhalten der betroffenen Behörde gerügt werden soll. Richtet sich die Beschwerde gegen eine Verfügung oder einen Entscheid, ist zuerst zu prüfen, ob nicht ein Rechtsmittel gegeben ist (vgl. Ziff. 1.1.2.)7.