b) Mit Verfügung vom 6. Januar 2016 wurde den Parteien mitgeteilt, dass die Aufsichtsbeschwerde – auf Grund der aussergerichtlichen Vereinbarung zwischen Seite 3 den Beschwerdeführern und deren ehemaligen Vermieter – ausschliesslich als Beschwerde gegen die Amtstätigkeit der Beschwerdegegnerin behandelt werde (act. 4). Weiter wurde die Beschwerdegegnerin aufgefordert, ihre Stellungnahme zur Beschwerde innert 14-tägiger Frist einzureichen.