„1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis Ende Oktober 2015 beendet ist. 2. Die Mieter geben die Mieterkaution über CHF 4‘400.00 an den Vermieter frei. 3. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis erledigt („per Saldo aller Ansprüche“).“ C. Prozessgeschichte a) Am 29. Dezember 2015 (Postaufgabe) reichten die Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Beschwerdegegnerin ein (act. 1).